Leistungen der Pflegeversicherung
Seit 1995 haben Pflegebedürftige ein Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Diese wurde 2002 durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sowie 2012 zum Pflege-Neuausrichtung-Gesetz und letztendlich 2015 als Pflegestärkungsgesetz I und 2017 als Pflegestärkungsgesetz II ergänzt.
Leistungen
- Körperpflege (z.B. Duschen, An- und Auskleiden)
- Ernährung (Zubereitung, Darreichung)
- Mobilisation
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Reinigung des Lebensbereichs, Wäscheversorgung)
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Leistungskatalog
Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist abhängig vom Pflegegrad.
Mit dem Entlastungsbetrag können sowohl unser Betreuungsdienst als auch hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.