Leistungen der Pflegeversicherung

Seit 1995 haben Pflegebedürftige ein Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Diese wurde 2002 durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sowie 2012 zum Pflege-Neuausrichtung-Gesetz und letztendlich 2015 als Pflegestärkungsgesetz I und 2017 als Pflegestärkungsgesetz II ergänzt.

Leistungen

  • Körperpflege (z.B. Duschen, An- und Auskleiden)
  • Ernährung (Zubereitung, Darreichung)
  • Mobilisation
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Reinigung des Lebensbereichs, Wäscheversorgung)
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Die Höhe von Pflegegeld und Pflege­sach­leistung ist abhängig vom Pflege­grad.

Mit dem Entlastungsbetrag können sowohl unser Betreuungsdienst als auch hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.